Wer sind die Zukunftsgemeinden?
Die Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Hofstetten und Thaining möchten ihre Ortskerne zukunftsorientiert weiterentwickeln und attraktiver gestalten.
Daher haben sie sich im Jahr 2017 im Rahmen der Erstellung eines Überörtlichen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ÜISEK) als Zukunftsgemeinden zusammengeschlossen.
Mit Abschluss der Konzeptphase im Jahr 2019 wurden im Nachgang schrittweise die Sanierungsgebiete als Förderkulissen zur Teilnahme in der Städtebauförderung in den jeweiligen Ortskernen festgelegt.
Zielsetzung
Mit Festlegung eines Sanierungsgebietes kann eine Gemeinde in die Städtebauförderung aufgenommen werden und öffentliche Erneuerungsmaßnahmen von Straßen, Wegen und Plätzen sowie Sanierungen von ortsbildprägenden Gebäuden mit finanzieller Unterstützung umsetzen.
Zudem können private Sanierungsmaßnahmen, die zum Erhalt und einer Verbesserung des Ortsbildes beitragen mit Mitteln aus der Städtebauförderung bezuschusst werden. Um diese Förderung für die Bürgerschaft zu ermöglichen, haben bereits alle vier Zukunftsgemeinden ein kommunales Förderprogramm aufgesetzt.

Diese Webseite
Mit der Webseite „Zukunftsgemeinden.de“ werden alle Informationen rund um die Ortskernentwicklung der vier Gemeinden gebündelt.
Neben aktuellen Projekten werden die Vorteile (Förderung und Sonderabschreibung) für private Eigentümer dargestellt sowie der einfache Zugang zu den erforderlichen Antragsunterlagen ermöglicht.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie bei den jeweiligen Gemeinden.
Apfeldorf
Fuchstal
Thaining
Hofstetten
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das jeweilige Thema!
Grundlagen der Städtebauförderung: ÜISEK & VU
Zur Aufnahme in die Städtebauförderung sind gemäß Baugesetzbuch folgende konzeptionellen Grundlagen zu erstellen und Verfahrensschritte zu durchlaufen:
- Erstellung eines Überörtlichen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ÜISEK) LINK zum Download des ÜISEK
- Durchführung einer teilräumlichen Vertiefung (Vorbereitende Untersuchung – VU) für den Bereich, der als Sanierungsgebiet festgelegt werden soll LINK zum Download der VU
- Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange
Nach Erstellung des ÜISEKs wurde für jede Gemeinde noch eine vorbereitende Untersuchung (VU) durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnten die Gemeinderäte dann für jeden Ortskern eine Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete erlassen.
Inhalte und Ziele von ÜISEK und VU
Im ÜISEK und der VU werden alle für die Ortsentwicklung relevanten Themenbereiche und Handlungsfelder untersucht und auf dieser Grundlage eine Sanierungsstrategie für die kommenden 10 bis 15 Jahre erstellt. Diese zeichnet sich durch konkrete Handlungsfelder, Maßnahmen und Ziele aus. Maßnahmen können grundsätzlich nur gefördert werden, sofern Sie den Sanierungszielen entsprechen.
Folgende Handlungsfelder und Themenbereiche wurden untersucht:
- Bevölkerung und Demografie
- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
- Siedlungs- und Baulandentwicklung sowie Baukultur
- Wirtschaft und Handel
- Erholung, Freizeit und Tourismus
- Gesundheit und Soziales
- Bildung und Kultur
- Mobilität und Verkehr
- Grün- und Freiflächen
- Umwelt und Klima
Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen
Die Handlungsbedarfe und darauf angepassten Zielsetzungen für die weitere Ortsentwicklung sind in den vier Gemeinden sehr ähnlich:
- Gestalterische Aufwertung von öffentlichen Räumen
- Stärkung und Ausbau von belebenden Angeboten und Funktionen in den Ortskernen
- Beseitigung von Leerständen
- Erhalt von ortsbildprägenden Gebäuden
Die konkreten Maßnahmen beziehen sich auf einzelne Gebäude und Flächen innerhalb der Sanierungsgebiete und sind im Abschlussbericht der jeweiligen Untersuchung bei den Gemeinden dargestellt.
Weitere Informationen zu den Abschlussberichten der VUs finden Sie bei den jeweiligen Gemeinden.
Gemeinschaftsprojekte
Nach Abschluss des ÜISEK-Prozesses haben sich die Zukunftsgemeinden dazu entschlossen gemeinsam ein Gestaltungshandbuch als Leitlinie für die Sanierung von privaten Gebäuden zu erstellen. Dieses soll zukünftig als Maßstab für die Entscheidung über die Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen dienen.
Das Gestaltungshandbuch steht Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung [hier downloaden].
Weitere Gemeinschaftsprojekte könnten im Bereich des Leerstands- und Flächenmanagements sowie der Gewerbeflächenentwicklung und -Vermarktung liegen.