Zukunftsgemeinde Fuchstal

Aktuelles

Themen aus der Ortsentwicklung

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes im Juni 2022 waren die Voraussetzungen für die Teilnahme in der Städtebauförderung erfüllt.

Zudem hat der Gemeinderat ein kommunales Förderprogramm beschlossen, mit dem private Eigentümer einen Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen mit ortsgestalterischen Mehraufwendungen erhalten können.

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Vorteile für
Eigentümer

Förderung

Die Förderung basiert auf der Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm [zum Download-Bereich]. Private Eigentümer, die das äußere eines Gebäudes sanieren möchten, können einen Zuschuss bei der Gemeinde beantragen.

Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind eine Verbesserung der Gestaltqualität gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs [zum Download-Bereich] sowie der Erhalt des Gebäudes.

Gegenstand der Förderung

  • Dach- und Fassadensanierungen die zum Erhalt und der Aufwertung des Ortbildes beitragen
  • Bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren sofern das Gebäude oder Teile des Gebäudes leer stehen und zu Wohnzwecken hergerichtet werden
  • Verbesserung und Neugestaltung öffentlichkeitsrelevanter Freiflächen (private Plätze, Höfe, Gärten, Einfriedungen)
  • Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung des Stadt- bzw. Mikroklimas (z.B. Flächenentsiegelung, Begrünung von Außenwänden und Dächern, Vernetzung, Erhalt und Erweiterung von Grün- und Freiflächen, Erhöhung der Biodiversität)
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Gebäudezugänge sowie Außentreppen und Rampen unter Berücksichtigung der gestalterischen Belange des Ortsbildes und ggf. der Belange des Denkmalschutzes
  • Maßnahmen zur Nutzungsverbesserung und energetischen Verbesserung des Gebäudes durch Verringerung der Wärmeverluste (soweit stadtplanerisch und ggf. aus Sicht des Denkmalschutzes vertretbar)
  • Baunebenkosten (z.B. Planungs- ¬und Bauleitungskosten von Ar¬chitekten und Ingenieuren) bis maximal 18 % der anrechenbaren Kosten

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen zur Modernisierung der Anlagentechnik
  • der Bau von Sonnenkollektoren, Solarzellen und Photovoltaikanlagen
  • Maßnahmen, die überwiegend zur Erhöhung des Nutzwertes eines Gebäudes beitragen
  • Maßnahmen, die im Rahmen des ordnungsgemäßen Bauunterhalts erbracht werden müssen und keine oder nur geringe gestalterische Verbesserungen bewirken

Antragsunterlagen und -Verfahren

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular [zum Download-Bereich]
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Kostenaufstellung (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Angebote)
  • Bilder vor Maßnahmenbeginn – vor der Sanierung

Den formlosen Antrag senden Sie bitte per Email an: post@vgem-fuchstal.de

Sonderabschreibung

Gemäß den §§ 7h, 10f des Einkommensteuergesetzes (EstG) können Bauherren ihre Kosten für Sanierungsmaßnahmen wie folgt abschreiben

§ 7h: Bei Vermietung

  • 100 % der Aufwendungen auf 12 Jahre
  • 8 Jahre lang 9 %
  • 4 Jahre lang 7 %

§ 10f: Bei Eigennutzung

  • 90 % der Aufwendungen auf 10 Jahre
  • 10 Jahre lang 9 %

Für den Erhalt der Sonderabschreibung muss vor Beginn der Maßnahme eine Vereinbarung mit der Gemeinde Thaining abgeschlossen werden. Das Antragsformular finden Sie hier im Download-Bereich [hier klicken].

Aktuelle Projekte

Generalsanierung Hauptstraße 20 Leeder

Schon vor der Festlegung des Sanierungsgebietes wurden erste Sanierungsmaßnahmen vorbereitet.

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Abgeschlossene Projekte

Generalsanierung Baudenkmal Ascher Bahnhofstraße 6

Schon vor der Festlegung des Sanierungsgebietes wurden erste Sanierungsmaßnahmen vorbereitet.

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Gestaltungshandbuch

Die Zukunftsgemeinden haben gemeinsam ein Gestaltungshandbuch für die Sanierung von privaten Gebäuden erstellen lassen. Darin werden die ortsbildprägenden Merkmale der Gebäude dargestellt und Handlungsempfehlungen für den Erhalt und eine Aufwertung des Ortsbildes gegeben.

Das Handbuch soll privaten Eigentümern als Leitfaden bei der Sanierung Ihrer Gebäude dienen. Die Gestaltungsvorschläge sind ebenfalls Grundlage für den Erhalt einer Förderung aus dem kommunalen Förderprogramm der Gemeinde.

Gestaltungshandbuch (GHB)

Das Gestaltungshandbuch können Sie hier herunterladen und anschauen. Ein gedrucktes Exemplar erhalten Sie bei der Gemeinde.

Gestaltungshandbuch

Sanierungsgebiet

Das Sanierungsgebiet wurde per Satzung durch den Gemeinderat festgelegt. Im Sanierungsgebiet hat die Gemeinde die Möglichkeit Maßnahmen zur Aufwertung des Ortkernes mit finanzieller Unterstützung aus der Städtebauförderung umzusetzen.

Ebenfalls können innerhalb des Sanierungsgebietes private Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden, sofern sie die Gestaltungsgrundsätze des Gestaltungshandbuchs einhalten und zu einer Verbesserung des Ortsbildes beitragen.

Sanierungsgebiet

Die Karte zum Sanierungsgebiet sowie die Satzung können Sie hier herunterladen und anschauen.

Sanierungssatzung
Karte zum Sanierungsgebiet

Antragsformulare
& weitere Downloads

Hier erhalten Sie alle erforderlichen Formulare und Unterlagen für die Antragstellung

Flyer
Richtlinie zum Förderprogramm
Sanierungssatzung
Karte zum Sanierungsgebiet
Gestaltungshandbuch

Ihre Ansprechpartner

Gemeinde Apfeldorf
Flößerstraße 6

86974 Apfeldorf

Telefon: 08869/229
E-Mail: rathaus@apfeldorf.de

Gemeinde Fuchstal
Bahnhofstraße 1

86925 Fuchstal

Telefon: 08243/9699-0
E-Mail: post@vgem-fuchstal.de

Gemeinde Thaining
Dorfplatz 1

86943 Thaining

Telefon: 08194/286
E-Mail: gemeinde@thaining.de

Gemeinde Hofstetten
Landsberger Straße 53

86928 Hofstetten

Telefon: 08196/827
E-Mail: buergermeister@hofstetten-hagenheim.de